8m hoher konischer Aluminium-Fahnenmast, K114-177, Ø=135/76, Standardhissvorrichtung trägt bei uns die Art.-Nr. 8120.02 und ist gekennzeichnet durch Nennhöhe 8 m, Standard-Hissvorrichtung, konische Bauform. Ab 420,00 € inkl. MwSt. ist die Variante lieferbar.
Bei 8 m sichtbarer Masthöhe wirkt der Mast auch auf größeren Gewerbeflächen und Parkplätzen weithin sichtbar. Für Masten dieser Höhe empfehlen wir Hochformatfahnen mit etwa 400 bis 550 cm Länge – als Faustregel gilt eine Fahnenlänge von rund der Hälfte bis zwei Drittel der Nennhöhe. Zur Montage gehört ein Fundament mit Bodenhülse – die 8 m Nennhöhe beziehen sich auf den sichtbaren Teil oberhalb des Erdreichs. Den passenden Fundamentplan finden Sie im Reiter „Anleitungen“. Die Standard-Hissvorrichtung führt das Seil außen am Mast und lässt sich unkompliziert bedienen.
Sowohl in Eleganz als auch in Stabilität ist das konische Mastrohr erstklassig. Es ist im unteren Fünftel seiner Gesamtlänge zunächst zylindrisch und geht dann nahtlos in den konischen Verlauf über. Durch die Verjüngung zum Mastkopf hin entstehen, im Verleich zu durchgehend zylindrischen Rohren, geringerer Windruck bzw. Sog. Das außenliegende Hissseil mit Umlenkrolle und Belegklampe ist die Standard-Hissvorrichtung: preiswert, robust und einfach zu bedienen. Die hochwertige Legierung in Verbindung mit großem Rohrquerschnitt gewährleistet dauerhafte Standsicherheit. Die Eloxalschicht nach Euras-Norm DIN 17611 (mindesten 20micro Schichtstärke)garantiert eine langlebige, gute Oberflächenoptik.
Technische Daten
Nennhöhe 8m, Gesamtlänge 8,80m, Rohr unten Ø 135mm, oben Ø 76mm
Bei Einbau in Bodenhülse bis 9 Beaufort Mit Kipphalterung wird die EN-1991-1-4/NA erfüllt (uneingeschränkt standsicher)
Eine besondere Fahnenkonfektion ist nicht erfoderlich. Es können alle gängigen, frei auswehenden Fahnenarten bis zur Größe 1,5x4m gehisst werden. Die Fahnenkarabiner werden in die Ösen der Fahnentuchhalter eingehakt.
| Nennhöhe in m | Fahnengröße in cm |
| 5 | 80x200 |
| 6 | 100x300 |
| 7 | 150x350 |
| 8 | 100x400 |
| 9 | 120x500 |
| 10-12 | größer |
| Nennhöhe in m | Fahnengröße in cm |
| 5 | 120x80 |
| 6 | 150x120 |
| 7 | 180x120 |
| 8 | 200x120 |
| 9 | 225x150 |
| 10 | 250x150 |
| 12 | 300x200 |
Deutschland ist nach DIN EN 1991-1-4/NA in vier Windzonen eingeteilt. Maßgeblich ist der Basiswert der Windgeschwindigkeit vb,0 an Ihrem Aufstellort:
| Windzone | vb,0 | entspricht ca. | typische Lage |
|---|---|---|---|
| Windzone 1 | 22,5 m/s | 81 km/h | Binnenland Süd- und Mitteldeutschland |
| Windzone 2 | 25,0 m/s | 90 km/h | große Teile Mittel- und Ostdeutschlands |
| Windzone 3 | 27,5 m/s | 99 km/h | norddeutsches Binnenland, Küstenhinterland |
| Windzone 4 | 30,0 m/s | 108 km/h | Nord- und Ostseeküste sowie Inseln |
Welche Windzone gilt bei mir? Die Zuordnung erfolgt nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt. Die vollständige Karte finden Sie hier:
» Windzonenkarte Deutschland als PDF herunterladen
Was bedeutet die Angabe auf der Produktseite? In den technischen Daten unserer Masten finden Sie eine Angabe wie „unbeflaggt nach DIN EN 1991-1-4/NA Windzone I“. Das ist der statische Nachweis des Mastrohrs – er sagt, bis zu welcher Windzone der Mast ohne Fahne rechnerisch nachgewiesen ist. Diese Angabe ist kein Ausschlusskriterium für höhere Windzonen, sondern die Grundlage für die Auslegung.
Ich wohne in Windzone 2, 3 oder 4 – was nun? Dann ist die Ausführung entscheidend: Art der Bodenbefestigung (Bodenhülse oder Kipphalterung), Fundamentgröße, Masthöhe und vor allem die Fahnengröße. Häufig lässt sich derselbe Mast durch eine andere Befestigung oder eine kleinere Fahne auch in einer höheren Windzone einsetzen. Bei mehreren unserer Baureihen ist die Standsicherheit bis Nennhöhe 9 m serienmäßig auch für Windzone 2 gewährleistet.
Bitte fragen Sie uns: Nennen Sie uns Aufstellort (PLZ), gewünschte Masthöhe und Fahnengröße – wir prüfen die Eignung für Ihre Windzone und nennen Ihnen die passende Ausführung. Telefon 09833 98894-0 oder über unser Kontaktformular.
Hinweis: Maßgeblich für die Standsicherheit am konkreten Standort ist immer der Einzelnachweis nach DIN EN 1991-1-4/NA unter Berücksichtigung von Geländekategorie, Gebäudeumfeld und Fundament. Bei Sturmwarnung ist die Fahne einzuholen.
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