9m hoher konischer Mast, aus glasfaserverst. Polyesterharz, mit Standardhissvorrichtung, GFK-9 trägt bei uns die Art.-Nr. 8128.09 und ist gekennzeichnet durch Nennhöhe 9 m, Standard-Hissvorrichtung, konische Bauform.
Bei einer Nennhöhe von 9 m wirkt der Mast auch auf größeren Gewerbeflächen und Parkplätzen weithin sichtbar. Bei der Fahnenwahl orientieren Sie sich an 450 bis 650 cm Länge im Hochformat, im Querformat an etwa 150 × 300 cm. Das Fundament nimmt eine Bodenhülse auf, aus der die 9 m Nennhöhe herausragen. Den passenden Fundamentplan finden Sie im Reiter „Anleitungen“. Die Standard-Hissvorrichtung führt das Seil außen am Mast und lässt sich unkompliziert bedienen.
Außenliegendes Hissseil aus Perlon mit Kauschenpressung, Mastkappe mit integrierter Seilumlenkrolle,Belegklampe 160 mm. Mastabschluss mit formschöner Zwiebel in weiß.. Mastabschlüsse, Klampen und Bediengehäuse mit Türchen sind in korrosionsbeständigem Aluminium ausgeführt und weiß gepulvert. Erfolgt die Lieferung des Mastrohres im Buntton so werden die Beschlagteile im gleichen RAL-Ton beschichtet.
Technische Daten
Nennh.(NH): 9,00m, Fundamenteinstand: 0,45m Durchmesser oben = 65mm Durchmesser unten = 115mm
Eine besondere Fahnenkonfektion ist nicht erforderlich. Es können alle gängigen, frei auswehenden Fahnenarten bis zur einer max. Fahnentuchgröße 1,50 x 4m.Größe gehisst werden. Bannerfahnen, die nach unten abgespannt werden, sind für Dauerbeflaggung wenig geeignet und bei Sturm abzunehmen.
Kipphalterung mit Sicherheitsscharnier im Mastpreis enthalten.
| Nennhöhe in m | Fahnengröße in cm |
| 5 | 80x200 |
| 6 | 100x300 |
| 7 | 150x350 |
| 8 | 100x400 |
| 9 | 120x500 |
| 10-12 | größer |
| Nennhöhe in m | Fahnengröße in cm |
| 5 | 120x80 |
| 6 | 150x120 |
| 7 | 180x120 |
| 8 | 200x120 |
| 9 | 225x150 |
| 10 | 250x150 |
| 12 | 300x200 |
Deutschland ist nach DIN EN 1991-1-4/NA in vier Windzonen eingeteilt. Maßgeblich ist der Basiswert der Windgeschwindigkeit vb,0 an Ihrem Aufstellort:
| Windzone | vb,0 | entspricht ca. | typische Lage |
|---|---|---|---|
| Windzone 1 | 22,5 m/s | 81 km/h | Binnenland Süd- und Mitteldeutschland |
| Windzone 2 | 25,0 m/s | 90 km/h | große Teile Mittel- und Ostdeutschlands |
| Windzone 3 | 27,5 m/s | 99 km/h | norddeutsches Binnenland, Küstenhinterland |
| Windzone 4 | 30,0 m/s | 108 km/h | Nord- und Ostseeküste sowie Inseln |
Welche Windzone gilt bei mir? Die Zuordnung erfolgt nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt. Die vollständige Karte finden Sie hier:
» Windzonenkarte Deutschland als PDF herunterladen
Was bedeutet die Angabe auf der Produktseite? In den technischen Daten unserer Masten finden Sie eine Angabe wie „unbeflaggt nach DIN EN 1991-1-4/NA Windzone I“. Das ist der statische Nachweis des Mastrohrs – er sagt, bis zu welcher Windzone der Mast ohne Fahne rechnerisch nachgewiesen ist. Diese Angabe ist kein Ausschlusskriterium für höhere Windzonen, sondern die Grundlage für die Auslegung.
Ich wohne in Windzone 2, 3 oder 4 – was nun? Dann ist die Ausführung entscheidend: Art der Bodenbefestigung (Bodenhülse oder Kipphalterung), Fundamentgröße, Masthöhe und vor allem die Fahnengröße. Häufig lässt sich derselbe Mast durch eine andere Befestigung oder eine kleinere Fahne auch in einer höheren Windzone einsetzen. Bei mehreren unserer Baureihen ist die Standsicherheit bis Nennhöhe 9 m serienmäßig auch für Windzone 2 gewährleistet.
Bitte fragen Sie uns: Nennen Sie uns Aufstellort (PLZ), gewünschte Masthöhe und Fahnengröße – wir prüfen die Eignung für Ihre Windzone und nennen Ihnen die passende Ausführung. Telefon 09833 98894-0 oder über unser Kontaktformular.
Hinweis: Maßgeblich für die Standsicherheit am konkreten Standort ist immer der Einzelnachweis nach DIN EN 1991-1-4/NA unter Berücksichtigung von Geländekategorie, Gebäudeumfeld und Fundament. Bei Sturmwarnung ist die Fahne einzuholen.
Frage nicht dabei? Alle Fragen & Antworten · oder rufen Sie uns an: 09833 98894-0