Fahnenmast Z100-Edelstahl mit 9 m Höhe trägt bei uns die Art.-Nr. 8125.20 und ist gekennzeichnet durch Nennhöhe 9 m, Mastdurchmesser 100 mm, Standard-Hissvorrichtung, zylindrische Bauform. Der Preis startet bei 1.160,00 € inkl. MwSt.
Auf 9 m Sichthöhe ausgelegt, wirkt der Mast auch auf größeren Gewerbeflächen und Parkplätzen weithin sichtbar. Als Bestückung passen Hochformatfahnen von 450 bis 650 cm Länge, im Querformat Fahnen um 150 × 300 cm. Gesetzt wird der Mast in eine Bodenhülse im Betonfundament; die 9 m Nennhöhe zählen ab Oberkante Gelände. Passend zum Rohrdurchmesser von 100 mm wählen Sie die Bodenhülse. Den passenden Fundamentplan finden Sie im Reiter „Anleitungen“. Als Werkstoff kommt Edelstahl zum Einsatz, das Mastrohr ist zylindrisch mit 100 mm Durchmesser. Die Standard-Hissvorrichtung führt das Seil außen am Mast und lässt sich unkompliziert bedienen.
Z-Serie Standard-Hissvorrichtung mit außenliegendem Perlon-Hissseil weiß-blau (Durchmesser 5mm), Mastkappe aus Aluguss mit integrierter Seilumlenkrolle, Belegklampe 160mm aus Aluguss, Mastkappe und Belegklampe blau pulverbeschichtet
Standardmäßiger inkl. Kipphalterung
Technische Daten
Nennh. 9,00 m, Gesamtl. 9,00 m, Mastrohr zylindrisch D=102 mm
Für diese Typenreihe sind alle gängigen, frei auswehenden Fahnen bis zur Größe 1,50 x 4,00m geeignet. Der oberste Fahnenkarabiner wird in die Kauschenpressung des Hissseiles eingehakt, die unteren Karabiner um das Hissseil.
| Nennhöhe in m | Fahnengröße in cm |
| 5 | 80x200 |
| 6 | 100x300 |
| 7 | 150x350 |
| 8 | 100x400 |
| 9 | 120x500 |
| 10-12 | größer |
| Nennhöhe in m | Fahnengröße in cm |
| 5 | 120x80 |
| 6 | 150x120 |
| 7 | 180x120 |
| 8 | 200x120 |
| 9 | 225x150 |
| 10 | 250x150 |
| 12 | 300x200 |
Deutschland ist nach DIN EN 1991-1-4/NA in vier Windzonen eingeteilt. Maßgeblich ist der Basiswert der Windgeschwindigkeit vb,0 an Ihrem Aufstellort:
| Windzone | vb,0 | entspricht ca. | typische Lage |
|---|---|---|---|
| Windzone 1 | 22,5 m/s | 81 km/h | Binnenland Süd- und Mitteldeutschland |
| Windzone 2 | 25,0 m/s | 90 km/h | große Teile Mittel- und Ostdeutschlands |
| Windzone 3 | 27,5 m/s | 99 km/h | norddeutsches Binnenland, Küstenhinterland |
| Windzone 4 | 30,0 m/s | 108 km/h | Nord- und Ostseeküste sowie Inseln |
Welche Windzone gilt bei mir? Die Zuordnung erfolgt nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt. Die vollständige Karte finden Sie hier:
» Windzonenkarte Deutschland als PDF herunterladen
Was bedeutet die Angabe auf der Produktseite? In den technischen Daten unserer Masten finden Sie eine Angabe wie „unbeflaggt nach DIN EN 1991-1-4/NA Windzone I“. Das ist der statische Nachweis des Mastrohrs – er sagt, bis zu welcher Windzone der Mast ohne Fahne rechnerisch nachgewiesen ist. Diese Angabe ist kein Ausschlusskriterium für höhere Windzonen, sondern die Grundlage für die Auslegung.
Ich wohne in Windzone 2, 3 oder 4 – was nun? Dann ist die Ausführung entscheidend: Art der Bodenbefestigung (Bodenhülse oder Kipphalterung), Fundamentgröße, Masthöhe und vor allem die Fahnengröße. Häufig lässt sich derselbe Mast durch eine andere Befestigung oder eine kleinere Fahne auch in einer höheren Windzone einsetzen. Bei mehreren unserer Baureihen ist die Standsicherheit bis Nennhöhe 9 m serienmäßig auch für Windzone 2 gewährleistet.
Bitte fragen Sie uns: Nennen Sie uns Aufstellort (PLZ), gewünschte Masthöhe und Fahnengröße – wir prüfen die Eignung für Ihre Windzone und nennen Ihnen die passende Ausführung. Telefon 09833 98894-0 oder über unser Kontaktformular.
Hinweis: Maßgeblich für die Standsicherheit am konkreten Standort ist immer der Einzelnachweis nach DIN EN 1991-1-4/NA unter Berücksichtigung von Geländekategorie, Gebäudeumfeld und Fundament. Bei Sturmwarnung ist die Fahne einzuholen.
Frage nicht dabei? Alle Fragen & Antworten · oder rufen Sie uns an: 09833 98894-0