Die rot-weiß-rote Bundesflagge, alle neun Bundesländerfahnen und Fahnen nach eigenem Motiv – genäht und bedruckt in unserer eigenen Fertigung, geliefert nach Österreich mit 20 % österreichischer Umsatzsteuer und ohne Zollformalitäten. Fahnen sind Lagerware und in der Regel deutlich schneller da als ein Mast.
Alle Fahnen gibt es in drei Standardgrößen:
Dazu wählen Sie die Aufhängung: Hohlsaum, Karabiner links oder rechts, Karabiner mit Hohlsaum oder Metallösen – passend zu Ihrer Hissvorrichtung.
Gemeinden, Feuerwehren und Musikkapellen hissen die Landesfahne meist neben der Bundesflagge – dafür braucht es einen zweiten Mast oder einen Doppelmast. Welche Kombination an Ihrem Standort sinnvoll ist, steht auf Feuerwehr, Kapelle, Verein.
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Vereins-, Gemeinde- und Werbefahnen fertigen wir nach Ihrer Vorlage – im Digitaldruck schon ab einem Stück, im Siebdruck ab größeren Mengen. Wappen und Logos setzen wir nach Ihrer Datei um; wenn nur eine Zeichnung oder ein altes Foto vorliegt, zeichnen wir das Motiv nach. Im Konfigurator sehen Sie das Ergebnis sofort im Entwurf.
| Masthöhe | Empfohlene Fahne | Format |
|---|---|---|
| 5–6 m | 150 × 100 cm | Querformat |
| 7 m | 150 × 100 cm | Querformat |
| 8–9 m | 120 × 300 cm | Hochformat |
| ab 10 m | 150 × 400 cm | Hochformat |
Eine zu große Fahne ist der häufigste Grund für vorzeitigen Verschleiß und für Schwingungen am Mast: Die Windlast steigt im Quadrat zur Windgeschwindigkeit und linear zur Fläche. Wie sich das auf die Auslegung auswirkt, steht auf Windlast nach ÖNORM.
Bundes- und Bundesländerfahnen sind Lagerware und gehen deutlich schneller raus als ein Mast. Fahnen nach eigenem Motiv brauchen die Produktionszeit für Druck und Konfektion; die konkrete Zeit nennen wir in der Auftragsbestätigung.
Das hängt an der Hissvorrichtung des Masts. Masten mit Außen- oder Innenseil nehmen üblicherweise Karabiner, Auslegermasten den Hohlsaum, Wandhalter oft Metallösen. Wenn Sie unsicher sind: Mastmodell nennen, wir ordnen es zu.
Die Flagge in ihrer einfachen Streifenform darf jeder hissen, eine Beflaggungspflicht gibt es für Private nicht. Anders sieht es beim Bundeswappen und bei Landes- und Gemeindewappen aus – deren Verwendung ist geregelt. Die Einzelheiten stehen auf Fahne hissen: was ist erlaubt?
Ja, wie bei den Masten: Sobald Österreich als Lieferland gewählt ist, rechnet der Shop mit 20 % österreichischer USt. Die auf den Artikelseiten gezeigten Preise sind deutsche Bruttopreise mit 19 %; der für Sie gültige Betrag steht im Warenkorb, sobald das Lieferland gesetzt ist.
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Beratung für Österreich: +49 9833 98894-0 – Beratung auf Deutsch, Anruf nach Deutschland. Angaben zu Wappen- und Beflaggungsrecht nach bestem Wissen, Stand September 2026 – sie ersetzen keine Rechtsauskunft im Einzelfall.