Fahnenmast: Aufstellen & Befestigung

Erfahren Sie hier alles zum Aufstellen von Fahnenmasten und deren Befestigung – und insbesondere auch zur Frage, ob das ohne Beton möglich und für was eine Genehmigung notwendig ist.

Fahnenmast aufstellen – aber richtig

Ein Fahnenmast muss stabil stehen und wird deshalb fest verankert. Am einfachsten erfolgt das mit einer Bodenhülse im Boden. In diese wird dann der Fahnenmast eingesteckt (Alternativ: Kipphalterung). So steht der Mast auch bei Wind stabil. Nur bei besonders starkem Sturm muss er dann eingeholt werden (siehe dazu auch unseren Beitrag zu Fahnenmasten und Sturm).

Auf diese Bodenhülse wirken aber immer sehr große Kräfte – gerade bei Wind (und den wünscht man sich ja, damit die Fahne auch schön weht). Deshalb muss die Bodenhülse immer in ein Beton-Fundament eingegossen werden, damit sie stabil im Boden verankert ist und die starken Kräfte des Fahnenmastes aushält.

Bild eines Mast in der betonierten Bodenhälse, Zeichnung als Schnitt durch den Boden

Deshalb heben Sie ein ausreichend großes Loch aus, mischen Beton an und betonieren die Bodenhülse ein (siehe dazu auch unseren Beitrag Fahnenmast Fundament betonieren mit Video). Wichtig: Dieses Fundament muss unbedingt fachmännisch ausgeführt werden (was aber nicht heißt, dass sie einen speziellen Fachmann benötigen, wenn sie das auch selbst fachmännisch machen bzw. können).

Der Optik halber kann das Fundament dann natürlich mit Erde überdeckt und z.B. Gras darauf gesät (oder Platten verlegt) werden. Nur die Hülse muss natürlich oben herausschauen.

Die Befestigungsmöglichkeiten: Bodenhalterungen für Fahnenmasten

Üblich und oft am preisgünstigsten ist für das Aufstellen von Fahnenmasten die im Folgenden zuerst vorgestellte Passform-Bodenhülse. Es gibt aber noch andere verschiedene Alternativen für die Bodenhalterungen, die wir ihnen im Anschluss ebenfalls zeigen.

Beachten Sie dazu auch unser PDF zum Download rund um Befestigungsmöglichkeiten und Bodenhülsen für Fahnenmasten.

Das Meistverwendete: Mit Passform-Bodenhülse aufstellen

Die Passform-Bodenhülse ist die Standard-Befestigungsart für Fahnenmasten in den Durchmessern 75, 90, 114 und 135 mm. Die Bodenhülse ist dabei genau so groß, dass der Fahnenmasten ganz exakt und bündig in diese hineingesteckt werden kann und so stabil steht. Es kann ein bodenbündiger Einbau erfolgen, falls der Mast zeitweise entnommen wird und die Hülse begehbar sein muss.

Die Fahnenmaste bleiben üblicherweise dauernd aufgerichtet in der Bodenhülse, können aber dennoch bei Notwendigkeit herausgenommen werden (z.B. bei Sturm).

Zentrierhülsen für Fahnenmasten

In der Einbauvariante „Zentrierhülse“ ist am Mastrohr in Höhe des Hülsenrandes ein Zentrierring fest aufgeschraubt. Dieser Zentrierring passt aufgrund der maßgenauen Fertigung spaltfrei in die Zentrierhülse, die im Innendurchmesser ca. 10 mm größer ist als der Mastrohr-Durchmesser. Der Bund des Zentrierringes schließt die Zentrierhülse nach oben ab, Schmutzeintrag in die Bodenhülse wird ausgeschlossen.

Als Gegenlager für das Mastrohr dient die mit dem Hülsenboden fest verbundene Fußzentrierung. Durch diese Einbauweise lässt sich das Mastrohr zum einen leicht und sicher einstellen, zum anderen – auch nach Jahren – wieder leicht entnehmen.

Zentrierhülsen sind hergestellt aus dickwandigen Alu-Rundrohren. Sehr vorteilhaft ist die zusätzliche Ausrüstung der Zentrierhülsen mit Vorrichtungen zum Verdreh- und Entnahmeschutz.

Die Zentrierhülsen gibt es für zylindrische Mastrohre mit Durchmesser 90 und 100 mm sowie für konische Mastrohre mit Durchmesser 114, 135, 145 und 177 mm.

Abbildung einer Zentrierhülse

Außerdem gibt es spezielle Versionen mit Verdreh- und Entnahmeschutz.

In der Ausführung für die zylindrischen Mastrohre ist der Zentrierring zusätzlich mit einem in der Mastnut liegenden Klemmbügel ausgestattet. Durch Festdrehen einer im Bund des Zentrierringes einliegenden Imbusschraube fixiert der Klemmbügel das Mastrohr in beliebiger Ausrichtung in der Zentrierhülse. Beim Einbau der Zentrierhülse in das Fundament braucht die spätere Ausrichtung der Hissvorrichtung der Masten nicht beachtet werden.

Bei Zentrierhülsen mit Verdreh- und Entnahmeschutz für konische Mastrohre besitzt der Zentrierring auf der Seite des Hülseneinstandes eine s-förmige Ausfräsung. Passend zur Lage und Breite dieser Ausfräsung ist in der Zentrierhülse 15 mm unterhalb des Hülsenrandes ein Innenzapfen eingeschweißt. Beim Einstellen des Mastrohres fädelt der Zapfen in die s-förmige Ausfräsung und bewirkt dadurch den Verdreh- und Entnahmeschutz. Zum Entnehmen des Mastrohres ist dieses zunächst anzuheben, gegen den Uhrzeigersinn zu drehen und dann erneut anzuheben. Nur auf diese Weise ist die Entnahme möglich. Beim Einbau der Zentrierhülse ist die spätere Mastausrichtung zu berücksichtigen, der Innenzapfen zeigt zur Seite der Hissvorrichtung. Achtung: Zentrierhülsen lotrecht einbauen, da keine Justiermöglichkeit.

Fahnenmast mit Kipphalterungen aufstellen

Bei der Kipphalterung muss der Fahnenmast nicht aus der Bodenhülse gehoben werden, sondern wird (nach lösen der betreffenden Arretierungen) einfach an einem Scharnier umgekippt. Mit einer solchen Kipphalterung können Masten händisch aufgerichtet werden. Verfügbar sind Kipphalterungen zum Aufstellen von Fahnenmasten bis zu einer Nennhöhe von 10 m (zylindrisch) bzw. 12 m (konisch) sowie für 90, 100, 114, 135, 145 und 177 mm Durchmesser.

Das Scharnier ist mit einem Handgriff lösbar. Außerdem ist das Sockelteil für den Fundamenteinbau vorab lieferbar. und so können bei Anlieferung der Fahnenmasten sofort aufgerichtet werden.

Die Länge der Zuganker beträgt 500 mm und ein Einbau ist in beliebige Flächen möglich. Das Mastrohr kann mit Stellmuttern justiert werden. Achtung: Sockelteil ist nach Wegnahme des Mastrohres weder begehbar noch befahrbar, da Zuganker überstehen. Sonderanfertigung auf Anfrage.

Mehr zu empfohlenen Fundamentgrößen oder Sicherheitsstandard in unserem PDF zum Download.

Skizze einer Kipphalter

Justierhalterung mit Vibrationsdämpfung

Herzstück der Justierhalterung ist der Kunststoffexcenter, mit dem Schiefstellungen in der Bodenhülse von bis zu 3 Grad ausgeglichen werden können.

Zudem absorbiert der Kunststoffexcenter Vibrationen des Mastrohres und verhindert dadurch schädliche Einwirkungen. Weiterhin bewirkt das Klemmsystem einen effizienten Verdreh- und Entnahmeschutz.

Hergestellt aus feuerverzinktem Stahl ist die Justierhalterung die ideale Einbau Variante für Fahnenmaste im Durchmesser von 90 und 100 mm bei Nennhöhen Ø 6/7/8/9 m.

 

Skizze einer Justierhalterung

Aufstellung auf öffentlichen Plätzen: Bodenhalterung Vario

Die Bodenhalterung Vario 90/150 ist die ideale Einbauvariante für die Aufstellung von Fahnenmasten auf einem öffentlichen Platz. Das stabile Gehäuse ist hergestellt als feuerverzinkte Stahl-Schweißkonstruktion, Deckel und Blendrahmen aus rutschhemmend ausgebildetem Blech.

 

Bild der Bodenhalterung Vario

Diese Bodenhülse ist für die Aufstellung auf öffentlichen Plätzen besonders gut geeignet, da sie begehbar und befahrbar ist (Einbau immer bodenbündig), der Deckel mit Sechskantschlüssel sperrbar ist und das Mastrohr beim Aufstellen leicht einzustellen und entnehmbar ist. Sie bietet ein 2-Punkt-Klemmsystem mit Druckverteilerschiene. Ein bündig einliegender Deckel dient zum Verkeilen der Druckverteilerschiene. Geignet für alle Rohrquerschnitte zwischen 90 und 150 mm.

Achtung: immer sofort Lotrecht einbauen, da keine Justiermöglichkeit.

Skizze der Bodenhalterung Vario

Fahnenmast aufstellen ohne Beton?

Prinzipiell ist es möglich, einen Mast (zeitweise) ohne Beton aufzustellen. Aber für dauerhaft aufgestellte Fahnenmasten ist das in keinem Fall sinnvoll.

So gibt es z.B. so genannte „Mobile Fahnenmasten“, die kein Beton-Fundament brauchen. Dazu wird der Fahnenmast in einer sogenannten Mobilkonsole befestigt. Die Lösung mit einem solchen Standfuß hat aber wichtige Einschränkungen:

Zum einen benötigen Sie für die Standfestigkeit der Mobilkonsole ca. 300 kg Gewicht in Form vom Betonplatten (z.B. 12 Betonplatten 50 x 50 x 5 cm), um den Standfuß zu beschweren. Sie müssen also zwar nicht betonieren, brauchen aber trotzdem Beton(platten) als Gewicht – und optisch ist dann die Alternative eines nicht sichtbaren, im Boden versenkten (und z.B. mit Gras überwachsenen) Beton-Fundaments viel schöner.

Zum anderen dürfen mobile Fahnenmasten nicht unbeaufsichtigt sein. Sie also einfach über Nacht alleine stehen zu lassen wäre also nicht erlaubt.

Und schließlich sind Mobile Fahnenmasten nur mit 5 m, 6 m oder maximal 7 m überhaupt möglich. Höher geht es als Mobiler Fahnenmasten gar nicht.

Ganz ohne Beton geht es übrigens zwar auch mit einem Autofuß, was aber nur für kurzzeitig Aufstellung geeignet ist (wer wollte schon dauerhaft ein Auto neben dem Fahnenmast stehen haben, nur um diesen ohne Beton aufstellen zu können).

Eine andere wichtige Einschränkung: Mobile Fahnenmasten sind nur bis maximale Windstärke 7 Beaufort (ca. 61 km/h) stabil und müssen dann unbedingt umgelegt werden – während ein Fahnenmast mit Flagge bei einem Betonfundament auch bis Windstärke 8 (ca. 88 km/h) bzw. ohne Fahne sogar bis Windstärke 12 (ca. 125 km/h) standsicher ist. Sie hätten bei einer Aufstellung ohne Beton bzw. als Mobiler Fahnenmast also viel mehr Arbeit mit laufendem Auf- und Abbau.

Deshalb werden Mobile Fahnenmasten im Normalfall nur zeitlich begrenzt genutzt, z.B. wenn für eine Veranstaltung Fahnenmasten aufgestellt und danach wieder abgebaut werden sollen. Will man dauerhaft einen Fahnenmast aufstellen ist das ohne Beton bzw. ohne Betonfundament nicht wirklich machbar und sinnvoll bzw. hat im Wesentlichen nur Nachteile. Es ist also praktisch immer ein Fundament notwendig, um ihren Fahnenmast freistehend aufzustellen und ohne Beton geht es dann nicht.

Andere Fahnenmast Befestigungsmöglichkeiten an der Wand

Eine Fahnenmast-Befestigung kann außer im Boden auch an einer stabilen Wand erfolgen. Dazu gibt es spezielle Wandhülsen. Das sind Köcher (in den dann der Fahnenmast gesteckt und mit Schrauben gesichert wird) und an den Laschen angeschweißt sind, mit denen diese Wandhülse in der Wand eingedübelt werden kann. Achtung: eine Dübelmontage ist nur in Betonmauerwerk möglich – in Ziegelmauerwerk sind Durchsteckanker mit einer Gegenplatte notwendig.

Schnitt-Zeichnung, wie eine Fahnenmast-Hülse an einer Wand befestigt wird

Fahnenmast: Aufstellen genehmigen lassen

Ein Fundament (oder auch das Anbringen von Wandhülsen) ist immer eine so genannte bauliche Veränderung. Und als solche müssen Sie diese immer genehmigen lassen – auch wenn das im eigenen Garten gemacht wird.

Ist das Fundament einmal genehmigt, muss der Fahnenmast selbst dann (im Normalfall bzw. in den meisten Gemeinden) nicht extra genehmigt werden. Nur wenn dieser besonders hoch ist, wird nochmal eine extra Genehmigung erforderlich. Bei welcher Höhe das genau der Fall ist, ist aber in jeder Stadt oder Gemeinde etwas anders. In vielen Städten oder Gemeinden sind aber 7m oder 8m (oder sogar mehr) kein Problem und ohne Genehmigung zulässig – aber eben nicht in allen. Sie müssen sich also immer bei Ihrer Gemeinde bzw. dem Bauamt erkundigen, wie es bei Ihnen vor Ort ist.

Übrigens: auf gemeinschaftlichen Grundstücken (z.B. Mehrfamilienhäuser, denen das Grundstück gemeinsam gehört oder evtl. Häuser mit Eigentumswohnungen etc.) muss auch eine Genehmigung der Miteigentümer eingeholt werden.

Werbung an Fahnenmasten genehmigungspflichtig

Solange sie nur ihren Lieblings-Fußball-Verein (oder etwas anderes privates) ganz privat mit einer Fahne zeigen, gilt das als „Ausdruck der persönlichen Meinungsfreiheit“ und sie dürfen das ohne jede Genehmigung. Das sagt zumindest ein Urteil des Amtsgericht Arnsberg (was aber keine rechtliche Sicherheit gibt, weil ein solches Urteil nicht automatisch allgemeingültig ist und erstmal nur für den einen verhandelten Fall gilt).

Etwas anderes ist es allerdings, wenn sie entweder gegen Bezahlung Werbefahnen aufziehen oder wenn sie nicht privat, sondern als Gewerbetreibender Fahnenmasten aufstellen. In diesen Fällen ist die damit entstehende Werbefläche bzw. der Fahnenmast im Normalfall genehmigungspflichtig.

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