Wir beraten Sie gerne: +49 (0) 9833 9889 40
Sie befinden sich hier: FAQ - Fragen und Antworten

Hier finden sie Antworten zu den folgenden häufig gestellten Fragen:

Vorschriften und Richtlinien

 6.1 Ist für die Aufstellung eines Fahnenmasts eine Baugenehmigung erforderlich?
Am Bauamt bzw. Stadt oder Gemeinde ist die Aufstellung von Fahnenmasten unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher sich bei seinem zuständigen Amt über die Erfordernis einer Baugenehmigung zu erkundigen. Hier eine Auflistung über die Genehmigungsregelungen Angaben nach Bundesländer sortiert. ohne Gewähr!

 6.2 In welchen Abständen sollten die Masten auseinander stehen?
Damit die Ausleger nicht aufeinander stoßen können und ein einheitliches Gesamtbild entstehen kann, sollten die Masten zweimal die Auslegerlänge + mindestens 20 cm Abstand voneinander haben. Beispiel: Auslegerlänge 120 cm = 260 cm Abstand

 6.3 Muss das Fundament bzw. der Fahnenmast von einem Fachbetrieb eingebaut werden?
Mit etwas Handwerklicher Begabung ist es jeden Heimwerker möglich, nach der mitgelieferten Anleitung das Fundament und den Fahnenmast selbst einzubauen. Es ist nicht zwingend erforderlich das dies durch einen Fachbetrieb geschehen muss.

 6.4 Ist eine Baugenehmigung bei Wandhalterungen notwendig?
Ja sie ist notwendig, da es sich um eine feste Verbindung mit dem Gebäude handelt und somit eine bauliche Veränderung ist.


09833 98894 0

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden essenzielle Cookies sowie – mit deiner Einwilligung – Statistik, Marketing und externe Medien. Du kannst deine Auswahl jederzeit anpassen.

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden essenzielle Cookies sowie – mit deiner Einwilligung – Statistik, Marketing und externe Medien. Du kannst deine Auswahl jederzeit anpassen.

Essenziell

Erforderlich für Grundfunktionen der Website.

Statistik

Hilft uns zu verstehen, wie Besucher die Website nutzen.

Marketing

Dient dazu, Inhalte oder Werbung zu personalisieren.

Externe Medien

Zum Beispiel eingebettete Videos oder Karten.