8m hoher zylindr. Aluminium-Fahnenmast ( Z90-8 ), Ø=90mm trägt bei uns die Art.-Nr. 8101.03 und ist gekennzeichnet durch Nennhöhe 8 m, Mastdurchmesser 90 mm, Standard-Hissvorrichtung, zylindrische Bauform. Ab 361,20 € inkl. MwSt. ist die Variante lieferbar.
Bei 8 m sichtbarer Masthöhe wirkt der Mast auch auf größeren Gewerbeflächen und Parkplätzen weithin sichtbar. Für Masten dieser Höhe empfehlen wir Hochformatfahnen mit etwa 400 bis 550 cm Länge – als Faustregel gilt eine Fahnenlänge von rund der Hälfte bis zwei Drittel der Nennhöhe. Zur Montage gehört ein Fundament mit Bodenhülse – die 8 m Nennhöhe beziehen sich auf den sichtbaren Teil oberhalb des Erdreichs. Der Mastdurchmesser von 90 mm bestimmt dabei die passende Hülsengröße. Den passenden Fundamentplan finden Sie im Reiter „Anleitungen“. Der zylindrische Mastkörper aus Aluminium misst 90 mm im Durchmesser. Die Standard-Hissvorrichtung führt das Seil außen am Mast und lässt sich unkompliziert bedienen.
Das außenliegende Hissseil mit Umlenkrolle und Belegklampe ist die Standardhissvorrichtung: preiswert, robust und einfach zu bedienen.
Die hochwertige Legierung EN AW-6082T6 gewährleistet dauerhafte Standsicherheit. Die Eloxalschicht nach Euras-Norm DIN 17611 (mindestens 20micro Schichtstärke) garantiert eine langlebige, gute Oberflächenoptik.
Ausstattung
Technische Daten Nennhöhe 8m, Gesamtlänge 8,70m, Mastrohr zylindrisch, Ø=90mm, Wandstärke = 3mm, Gewicht = 21kg
Eine besondere Fahnenkonfektion ist nicht erforderlich. Es können alle gängigen, frei auswehenden Fahnenarten bis zur Größe von 1,50x4m gehisst werden. Der oberste Fahnenkarabiner wird in die Kauschenpressung des Hissseiles eingehakt, die unteren Karabiner um das Hissseil.
Mindest-Standsicherheit 9 Beaufort Die Mastrohre dieser Produktgruppe sind serienmäßig statisch nachgewiesen für eine Windstärke von mindestens 9 Beaufort (99 km/h). Der Nachweis wird geführt zu den oben genannten Fahnengrößen. Bei Auftreten höherer Windgeschwindigkeiten sind die Fahnen abzunehmen.
In unbeflaggtem Zustand ist die Standsicherheit gewährleistet bis zu einer Windgeschwindigkeit von 130km/h.
Standsicherheit nach EN-1991-1-4/NA Bei Erfodernis der uneingeschränkten Standsicherheit nach DIN-EN können - in der Einbauvariante Kipphalterung - alle Nennhöhen mit Mastfuß-Innenverstärkung geliefert werden.
Auf Wunsch Sonderlackierung / Sondereloxal
| Nennhöhe in m | Fahnengröße in cm |
| 5 | 80x200 |
| 6 | 100x300 |
| 7 | 150x350 |
| 8 | 100x400 |
| 9 | 120x500 |
| 10-12 | größer |
| Nennhöhe in m | Fahnengröße in cm |
| 5 | 120x80 |
| 6 | 150x120 |
| 7 | 180x120 |
| 8 | 200x120 |
| 9 | 225x150 |
| 10 | 250x150 |
| 12 | 300x200 |
Deutschland ist nach DIN EN 1991-1-4/NA in vier Windzonen eingeteilt. Maßgeblich ist der Basiswert der Windgeschwindigkeit vb,0 an Ihrem Aufstellort:
| Windzone | vb,0 | entspricht ca. | typische Lage |
|---|---|---|---|
| Windzone 1 | 22,5 m/s | 81 km/h | Binnenland Süd- und Mitteldeutschland |
| Windzone 2 | 25,0 m/s | 90 km/h | große Teile Mittel- und Ostdeutschlands |
| Windzone 3 | 27,5 m/s | 99 km/h | norddeutsches Binnenland, Küstenhinterland |
| Windzone 4 | 30,0 m/s | 108 km/h | Nord- und Ostseeküste sowie Inseln |
Welche Windzone gilt bei mir? Die Zuordnung erfolgt nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt. Die vollständige Karte finden Sie hier:
» Windzonenkarte Deutschland als PDF herunterladen
Was bedeutet die Angabe auf der Produktseite? In den technischen Daten unserer Masten finden Sie eine Angabe wie „unbeflaggt nach DIN EN 1991-1-4/NA Windzone I“. Das ist der statische Nachweis des Mastrohrs – er sagt, bis zu welcher Windzone der Mast ohne Fahne rechnerisch nachgewiesen ist. Diese Angabe ist kein Ausschlusskriterium für höhere Windzonen, sondern die Grundlage für die Auslegung.
Ich wohne in Windzone 2, 3 oder 4 – was nun? Dann ist die Ausführung entscheidend: Art der Bodenbefestigung (Bodenhülse oder Kipphalterung), Fundamentgröße, Masthöhe und vor allem die Fahnengröße. Häufig lässt sich derselbe Mast durch eine andere Befestigung oder eine kleinere Fahne auch in einer höheren Windzone einsetzen. Bei mehreren unserer Baureihen ist die Standsicherheit bis Nennhöhe 9 m serienmäßig auch für Windzone 2 gewährleistet.
Bitte fragen Sie uns: Nennen Sie uns Aufstellort (PLZ), gewünschte Masthöhe und Fahnengröße – wir prüfen die Eignung für Ihre Windzone und nennen Ihnen die passende Ausführung. Telefon 09833 98894-0 oder über unser Kontaktformular.
Hinweis: Maßgeblich für die Standsicherheit am konkreten Standort ist immer der Einzelnachweis nach DIN EN 1991-1-4/NA unter Berücksichtigung von Geländekategorie, Gebäudeumfeld und Fundament. Bei Sturmwarnung ist die Fahne einzuholen.
Frage nicht dabei? Alle Fragen & Antworten · oder rufen Sie uns an: 09833 98894-0