In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen zur Beflaggung. Sie legen fest, wann geflaggt werden muss und welche Regeln für Fahnenmasten bei Kommunen gelten. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick.
Bund und Länder schreiben bestimmte Flaggentage vor, an denen an öffentlichen Gebäuden geflaggt werden muss.
Kommunen müssen sicherstellen, dass Fahnenmasten geeignet, gepflegt und fachgerecht aufgestellt sind. Dabei gelten folgende Vorschriften:
Privatpersonen dürfen die deutsche Flagge oder Vereins-/Firmenfahnen hissen. Es gibt keine Pflicht, aber auch keine Einschränkung, solange die Würde der Flagge gewahrt bleibt.
Die Beflaggung in Deutschland ist gesetzlich klar geregelt: Kommunen und öffentliche Einrichtungen haben feste Flaggentage einzuhalten. Privat und Unternehmen können freiwillig flaggen – sollten aber stets auf Respekt und ordnungsgemäßen Zustand achten.
An nationalen Gedenktagen, bei Trauerfällen, Staatsakten und landesspezifischen Feiertagen.
Sichere Aufstellung, Vorrang der Bundesflagge, ordentlicher Zustand und Einhaltung von Trauerbeflaggungsregeln.
Ja, solange die Würde der Flagge gewahrt wird. Pflicht besteht nur für öffentliche Gebäude.
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