Kurz gesagt: Die Deutschlandfahne mit Adler ist die Bundesdienstflagge. Sie ist den Behörden des Bundes vorbehalten. Privatpersonen, Vereine und Unternehmen dürfen sie nicht führen – das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 124 OWiG und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Erlaubt ist für alle die Bundesflagge in Schwarz-Rot-Gold ohne Adler.
Deutschland hat nicht eine, sondern mehrere offizielle Flaggen. Der Unterschied liegt genau in dem Wappen, nach dem so viele suchen:
| Bundesflagge | Bundesdienstflagge |
|---|---|
| Schwarz-Rot-Gold, ohne Adler. Nach Art. 22 Abs. 2 des Grundgesetzes die Flagge der Bundesrepublik Deutschland. | Dieselben Querstreifen, aber zusätzlich mit dem Bundesschild (dem Adler im Schild). Die Anordnung über die deutschen Flaggen von 1996 (FlaggAnO 1996) beschreibt sie in Abschnitt I Nr. 3. |
| Jeder darf sie verwenden – privat, im Verein, gewerblich. | Nur Stellen des Bundes. Abschnitt II der FlaggAnO 1996: „Alle Stellen des Bundes führen die Bundesdienstflagge.“ |
Wer im Netz nach einer „Deutschlandfahne mit Adler“ sucht, meint also fast immer die Bundesdienstflagge – und die ist kein frei verwendbares Motiv, sondern ein Hoheitszeichen.
Maßgeblich ist § 124 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten („Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen“). Absatz 1 lautet:
„Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes benutzt.“
Zwei Details sind wichtig:
Hinweis: Bei Großereignissen wie Welt- oder Europameisterschaften werden Adler-Motive in der Praxis häufig geduldet. Eine Duldung ist aber keine Erlaubnis – einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung.
Die gute Nachricht: Die klassische Bundesflagge in Schwarz-Rot-Gold darf jeder jederzeit hissen – im Garten, am Haus, am Vereinsheim oder vor dem Firmengebäude. Sie ist das, was die allermeisten Suchenden eigentlich wollen: die deutsche Flagge am eigenen Mast.
Deutschlandflagge Schwarz-Rot-Gold – in 150 x 100 cm (Querformat) sowie 120 x 300 cm und 150 x 400 cm (Hochformat), wetterfest und für den Dauereinsatz am Mast geeignet.
Passend dazu finden Sie bei uns Fahnen für Deutschland & Regionen, die Bundesländerfahnen sowie den passenden Fahnenmast dazu.
Stellen des Bundes, die die Bundesdienstflagge führen dürfen, beliefern wir selbstverständlich. Sprechen Sie uns dazu bitte direkt an – über unser Kontaktformular oder telefonisch. Wir klären dann Format, Menge und Lieferzeit mit Ihnen.
Rund um Beflaggungstage, Halbmast und die Regeln für Kommunen haben wir eine ausführliche Übersicht zusammengestellt: Beflaggung in Deutschland: Gesetze & Vorschriften.
Für Privatpersonen ja. Die Fahne mit dem Adler im Schild ist die Bundesdienstflagge und damit ein Hoheitszeichen, das Stellen des Bundes vorbehalten ist. Wer sie unbefugt benutzt, handelt nach § 124 Abs. 1 OWiG ordnungswidrig; nach Absatz 3 kann eine Geldbuße verhängt werden.
Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold ohne weitere Zeichen (Art. 22 Abs. 2 GG). Die Bundesdienstflagge trägt zusätzlich den Bundesschild mit dem Adler (FlaggAnO 1996, Abschnitt I Nr. 3). Nur Letztere ist in der Verwendung beschränkt.
Ja. Die Bundesflagge in Schwarz-Rot-Gold darf jede Privatperson jederzeit und ohne Anlass hissen. Beschränkt ist nur die Variante mit dem Bundesadler.
Unsere Deutschlandflagge in Schwarz-Rot-Gold gibt es in drei Mastformaten. Die Preise und Größen sehen Sie direkt auf der Produktseite.
§ 124 OWiG erfasst die unbefugte Benutzung des Bundesadlers allgemein, nicht nur auf Flaggen. Bei Großereignissen wird in der Praxis vieles geduldet, ein Anspruch darauf besteht aber nicht.