9m hoher Aluminium-Fahnenmast, ZD100, Ø 100mm, nicht hissbar, Auslegerstange/Galgen trägt bei uns die Art.-Nr. 8115.19 und ist gekennzeichnet durch Nennhöhe 9 m, Mastdurchmesser 100 mm, Ausleger/Galgen, zylindrische Bauform. Der Einstiegspreis liegt bei 580,80 € inkl. MwSt.
Mit 9 m sichtbarer Höhe über Grund wirkt der Mast auch auf größeren Gewerbeflächen und Parkplätzen weithin sichtbar. Passend dazu liegen Hochformatfahnen zwischen 450 und 650 cm Länge, im Querformat harmonieren Formate um 150 × 300 cm. Eingebaut wird der Mast über eine einbetonierte Bodenhülse; oberhalb des Fundaments bleiben die genannten 9 m sichtbar. Die Bodenhülse muss zum Durchmesser von 100 mm passen. Den passenden Fundamentplan finden Sie im Reiter „Anleitungen“. Bei 100 mm Durchmesser ist das zylindrische Rohr aus Aluminium gefertigt. Über die Auslegerstange (Galgen) hängt die Fahne frei aus und bleibt auch bei Windstille lesbar.
Der preiswerteste unter den Ausleger-/Galgenmasten aus dem Baukasten der zylindrischen Mastrohre in 100mm Durchmesser. Zum Hissen der Fahne muss der Mast umgelegt werden, was wir nicht empfehlen. Sofern verfügbar, kann die Fahne unter Verwendung einer Hebebühne oder Gerüst aufgezogen werden. Fällt die Entscheidung zugunsten des ZD100 empfehlen wir dringend den Einbau von Kipphalterung.
Technische Daten
Nennh. 9,00 m, Gesamtl. 9,80 m, D=100 mm, Teleskopausleger 100/160 cm, Mastrohr zylindrisch ohne Nut, silber eloxiert 20 my, 4 Fahnenschlingen, Fahnengewicht
Seitliches Besatzband mit Haken. Hohlsaum am oberen Tuchrand, Ø 30,00 mm, beidseitig offen. Oberster Haken muss unmittelbar unter dem Hohlsaum angenäht sein. Abstand der Haken max. 1,00 m. Die seitlichen Karabinerhaken werden in die lose mitgelieferten Fahnenschlingen eingehakt. Die Fahnenschlingen drehen sich bei Windbelastung mit. Fahnengrößen (max.) von 1,50 x 5,00 m
| Nennhöhe in m | Fahnengröße in cm |
| 5 | 80x200 |
| 6 | 100x300 |
| 7 | 150x350 |
| 8 | 100x400 |
| 9 | 120x500 |
| 10-12 | größer |
| Nennhöhe in m | Fahnengröße in cm |
| 5 | 120x80 |
| 6 | 150x120 |
| 7 | 180x120 |
| 8 | 200x120 |
| 9 | 225x150 |
| 10 | 250x150 |
| 12 | 300x200 |
Deutschland ist nach DIN EN 1991-1-4/NA in vier Windzonen eingeteilt. Maßgeblich ist der Basiswert der Windgeschwindigkeit vb,0 an Ihrem Aufstellort:
| Windzone | vb,0 | entspricht ca. | typische Lage |
|---|---|---|---|
| Windzone 1 | 22,5 m/s | 81 km/h | Binnenland Süd- und Mitteldeutschland |
| Windzone 2 | 25,0 m/s | 90 km/h | große Teile Mittel- und Ostdeutschlands |
| Windzone 3 | 27,5 m/s | 99 km/h | norddeutsches Binnenland, Küstenhinterland |
| Windzone 4 | 30,0 m/s | 108 km/h | Nord- und Ostseeküste sowie Inseln |
Welche Windzone gilt bei mir? Die Zuordnung erfolgt nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt. Die vollständige Karte finden Sie hier:
» Windzonenkarte Deutschland als PDF herunterladen
Was bedeutet die Angabe auf der Produktseite? In den technischen Daten unserer Masten finden Sie eine Angabe wie „unbeflaggt nach DIN EN 1991-1-4/NA Windzone I“. Das ist der statische Nachweis des Mastrohrs – er sagt, bis zu welcher Windzone der Mast ohne Fahne rechnerisch nachgewiesen ist. Diese Angabe ist kein Ausschlusskriterium für höhere Windzonen, sondern die Grundlage für die Auslegung.
Ich wohne in Windzone 2, 3 oder 4 – was nun? Dann ist die Ausführung entscheidend: Art der Bodenbefestigung (Bodenhülse oder Kipphalterung), Fundamentgröße, Masthöhe und vor allem die Fahnengröße. Häufig lässt sich derselbe Mast durch eine andere Befestigung oder eine kleinere Fahne auch in einer höheren Windzone einsetzen. Bei mehreren unserer Baureihen ist die Standsicherheit bis Nennhöhe 9 m serienmäßig auch für Windzone 2 gewährleistet.
Bitte fragen Sie uns: Nennen Sie uns Aufstellort (PLZ), gewünschte Masthöhe und Fahnengröße – wir prüfen die Eignung für Ihre Windzone und nennen Ihnen die passende Ausführung. Telefon 09833 98894-0 oder über unser Kontaktformular.
Hinweis: Maßgeblich für die Standsicherheit am konkreten Standort ist immer der Einzelnachweis nach DIN EN 1991-1-4/NA unter Berücksichtigung von Geländekategorie, Gebäudeumfeld und Fundament. Bei Sturmwarnung ist die Fahne einzuholen.
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